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Kredit - Kredit ohne Schufa

Kredite aus der Riesterrente

Die Riesterrente ist eine geförderte Geldanlage und kann eigentlich nicht für Kredite beliehen werden. Es gibt aber eine Ausnahme. Wer eine Wohnung oder ein Haus erwerben will, um es für eigene Wohnzwecke zu nutzen, kann dafür auch Geld aus dem bereits angesparten Teil einer Riesterrente entnehmen. Man gewährt sich damit sozusagen selber einen Zinslosen Kredit.
Das ganze ist aber an mehrere Bedingungen geknüpft. In der Rentenversicherung müssen mindestens 10000 Euro angespart sein. Und es gibt eine Höchstgrenze für die erlaubte Entnahme. Sie liegt bei 50000 Euro. Bis zu dieser Grenze kann Geld aus der laufenden Riesterrente entnommen werden, ohne das sich dies auf die Förderung auswirkt oder etwas von der staatlichen Fördersumme verloren geht. Nur darf das entnommene Geld ausschließlich für eine selbst genutzte Immobilie verwendet werden. Und man muss sich vorher genau überlegen, wie man diesen selbst gewährten Kredit zurückzahlt. Denn spätestens beim Eintritt in das Rentenalter muss die gesamte Summe wieder in die Rentenversicherung zurückgezahlt, der Kredit also getilgt sein. Gelingt das nicht, sind damit alle staatlichen Förderungen im Zusammenhang mit der Riesterrente verwirkt. Die jährlich vom Staat eingezahlten Fördersummen müssen komplett zurückgezahlt werden.
Und zunächst sieht es zwar so aus, als ob diese Kredite zinslos wären. Denn man gewährt sie sich ja quasi selber und berechnet dafür auch keine Zinsen. Aber natürlich hat man Zinsverluste. Der entnommene Betrag fehlt ja auf dem Rentenkonto und bringt dann für die Zeit seiner Entnahme auch keine Zinsgewinne. Denn wenn das Geld in der Rentenversicherung liegen geblieben wäre, wäre es natürlich regelmäßig verzinst worden.
Deshalb sollte man im Einzelfall sehr genau prüfen, ob es lohnend ist, sich diesen Kredit selbst zu erteilen. Unter Umständen kann es günstiger sein, auf Kredite einer Bank zurückzugreifen und das angesparte Geld in der Rentenversicherung stehen zu lassen.