Wechselkredite
Wechselkredite gibt es in verschiedenen Arten. Insgesamt vier Formen gibt es davon:
• Akzeptkredit
• Diskontkredit
• Rembourskredit
• Negoziationskredit
Grundsätzlich ist ein Wechsel keine reine Kreditform. So ist die Funktion von einem Wechsel vielseitig und beschränkt sich keineswegs auf die reine Gewährung eines Kredites. Der Wechsel kann auch als Zahlungsmittel verwendet werden. Auch als Geldanlagemittel oder zur Sicherung ist ein Wechsel ein sehr gutes Instrumentarium. Die größte Bedeutung nimmt jedoch die Kreditfunktion ein. Für die Banker ist der Wechsel ein abstraktes Forderungspapier. Grundsätzlich ist der Wechsel von dem ihm eigentlichen Geschäftszweck zu dem er ausgestellt wurde, autark. Der Wechsel hat den Vorteil, dass er ohne großen Aufwand schriftlich abgetreten werden kann. Durch einen Wechsel werden auch Vermögensrechte verbrieft. Der jeweilige Wechselinhaber kann diese entsprechend geltend machen. Unternehmen oder natürliche Personen, welche einen Wechsel ausstellten haften gegenüber dem Inhaber eines Wechsels als Gesamtschuldner. Um die Geschäfte mit den Wechseln entsprechend zu reglementieren, gibt es ein spezielles Wechselgesetz. Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Wechsel: Den eigenen Wechsel und den gezogenen Wechsel. Der große Unterschied liegt darin, dass der gezogene Wechsel eine Zahlungsanweisung beinhaltet. Im Gegensatz dazu ist der eigene Wechsel lediglich ein Zahlungsversprechen.
Der gezogene Wechsel ist eine unbedingte Anweisung. Der Aussteller des Wechsels weist darin an, dem Inhaber des Forderungspapieres an einem bestimmten Termin einen festgelegten Betrag auszuzahlen. Damit ein gezogener Wechsel Gültigkeit besitzt, muss er acht Bestandteile aufweisen. Diese sind im Wechselgesetz festgelegt. Folgende Merkmale muss ein Wechsel haben:
• Im Text des Wechsel muss die Bezeichnung „Wechsel“ vorkommen
• Die ausdrückliche Zahlungsanweisung einen festgelegten Betrag auszuzahlen
• Der Name des Wechselausstellers (Bezogener)
• Die Verfallzeit des Wechsels
• Der Zahlungsort
• Der Name des ursprünglichen Wechselnehmers
• Datum und Ort der Wechselausstellung
• Die Unterschrift des Bezogenen
Fehlt eine oder mehrere dieser Merkmale, ist der Wechsel ungültig. Aus diesem Grund sollte der Empfänger oder Erwerber eines Wechsel dieses Forderungspapier sehr sorgfältig auf seine Gültigkeit überprüfen lassen.


