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Kredit - Kredit ohne Schufa

Der Lombardkredit

In der Fachsprache der Banker ist der Lombardkredit eine feste Größe. Immer wieder hört und liest man diesen Begriff in den Nachrichten, wenn es um die Leitzinsen der Europäischen Zentralbank geht. Lombardkredite sind Darlehen, die besonders besichert sind. Durch die Verpfändung von Rechten und beweglichen Gegenständen findet eine Besicherung des Lombardkredites statt. Eine Grundvoraussetzung für diese Pfandobjekte ist, dass sie leicht übertragbar sind und in ihrem Wert keine großen Verluste erleiden können. So sind Warenbestände, Forderungen, Wechsel, Wertpapiere und Edelmetalle sehr gut zur Absicherung von einem Lombardkredit geeignet. Zwei Varianten sind vorgesehen, wie dem Gläubiger die Pfandrechte übertragen werden: Der Eigentümer und der Kreditgeber einigen sich darauf, dass für die Kreditlaufzeit dem Gläubiger die Pfandobjekte zu übergeben sind. Dieser verwahrt sie treuhänderisch und gibt sie nach Ablauf des Kredites wieder an den Kreditnehmer heraus. Ist der Kreditgeber bereits im Besitz der beweglichen Pfandobjekte, reicht es aus, wenn beide Vertragspartner Einigung darüber erzielen, dass die verpfändeten Gegenstände dort verbleiben. Ist es unverhältnismäßig schwer die Pfandobjekte zu übergeben, kann diese der Kreditnehmer während der Laufzeit des Darlehens weiterhin nutzen. Vor allem bei der Bestellung von Maschinen oder Fahrzeugen die in einem Unternehmen gebraucht werden, wird diese Form der Kreditsicherung praktiziert.

Um das eigene Kreditrisiko möglichst gering zu halten, geben sich die Kreditinstitute nur mit Pfandobjekten zufrieden, die ihren Wert behalten. Je nach dem Beleihungswert fällt die Beleihungsgrenze entsprechend aus. So werden Waren bis maximal 50 Prozent ihres Verkaufswertes beliehen. Bei Edelmetallen beträgt die Beleihungsgrenze 80 Prozent des Handelswertes. Schuldverschreibungen müssen den mündelsicheren Status erfüllen und können bis zu 80 Prozent des Kurswertes beliehen werden. Bei Aktien die an der Börse gehandelt werden, liegt der Höchstwert für eine Beleihung bei 60 Prozent des Kurses. Forderungen können mit bis zu 75 Prozent ihres Nennwertes beliehen werden. Handelswechsel, je nach Bonität des Ausstellers, mit maximal 90 Prozent ihres angegebenen Wertes.

Die meist praktizierteste Art der Lombardkredite sind die Effektenlombarde. Durch eine einfache Übertragung und problemlose Verwahrung sind Effekten für die Beleihung eines Kredites prädestiniert.