Was ist ein Diskontkredit?
Zu den kurzfristigen Krediten zählen die Diskontkredite. Der Kreditnehmer verkauft an die Bank seine Wechsel bevor diese fällig werden. Durch dieses Geschäft verlängert sich die Diskontlinie des Kreditnehmers. Für die Einreicher von Wechseln hat der Diskontkredit dieselbe Bedeutung, wie der Kontokorrentkredit. Beides sind preiswerte und flexible Finanzierungsquellen. Vor allem bei Unternehmen die starken saisonalen Schwankungen ausgesetzt sind, kann es zu Engpässen in der Liquidität kommen. Durch den Verkauf eines Wechsels tritt ein Unternehmen seine Forderungen gegenüber einem anderen Unternehmen oder einer natürlichen Person ab. Kontokorrentkredite oder Diskontkredite können in derartigen Situationen Abhilfe schaffen. Diese Formen werden immer seltener und dienen nur noch zur Finanzierung von Warengeschäften. Die wenigen Diskontkredite finden hauptsächlich auf dem Gebiet der Warenwechsel und der Handelswechsel statt. Der größte Teil der Wechsel stammt von Groß- und Außenhandelsunternehmungen. Reine Finanzwechsel, ihnen liegt im Gegensatz zu einem Handels- oder Warenwechsel, nicht ein Warengeschäft zugrunde, sind bei den Banken die absolute Seltenheit. Nur in absoluten Ausnahmesituationen werden Finanzwechsel von den Banken diskontiert.
Die Banken bezahlen für einen Handels- oder Warenwechsel den Wechselbetrag. Von diesem werden jedoch Zinsen, Spesen und Provisionen abgezogen. Bevor ein Wechselinhaber den Wechsel diskontieren kann, benötigt er die Zusage der aufkaufenden Bank. Dazu muss er die sogenannte Diskontzusage abwarten. Die Banken holen entsprechende Bonitätsauskünfte über den Bezogenen, er stellte den Wechsel aus, und den Wechselinhaber ein. In der Kreditzusage für einen Diskontkredit werden von der Bank die Konditionen für den Aufkauf des Wechsels festgelegt. Dazu legt das Kreditinstitut fest, welcher Gesamtbetrag des Kreditnehmers für eingereichte Wechsel zulässig ist. Die Bankfachleute sprechen von dem Wechselobligo eines Kreditnehmers. Der große Vorteil eines Diskontkredites für die Bank ist, dass sie das Geld nicht vom Einreicher des Wechsels holt, sondern vom Aussteller. Dies hat mit der rechtlichen Situation eines Wechsel zu tun: Streng nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch handelt es sich bei dem Diskontkredit um einen Kaufvertrag. Der Kreditnehmer verkauft an die Bank einen Wechsel. Er tritt seine Forderung gegen einen Dritten ab. Unabhängig von der Liquidität des Wechseleinreichers, kann sich die Bank das Geld des Wechsels beim Aussteller holen.
Der Diskontkredit
Manche Wechsel werden vor ihrer Fälligkeit von einem Kreditinstitut erworben. Der Vorteil für den Inhaber des Wechsels ist, dass er für diesen liquide Mittel frühzeitiger erhält. Für den Bankkunden ist der Diskontkredit sehr günstig von den Zinsen her. Selbst die anfallenden Kosten für die Diskontierung des Wechsels, wie die Provision und die Gebühren der Bank, lassen den Wechsel immer noch ein preiswertes Finanzierungsinstrument sein. Aus diesem Grund Der Wechselinhaber muss nicht warten, bis der Wechsel fällig wird. Auch die Bank hat ein Interesse daran, den Wechsel zu erwerben, schließlich kann sie mit dem Aufkauf des Wechsels ein schnelles und lukratives Geschäft realisieren. Dabei reduziert die aufkaufende Bank den Wechselbetrag um Zinsen. Die Zinsen werden für die Restlaufzeit berechnet. Dabei handelt es sich um den Zeitraum zwischen dem Tag als die Bank den Wechsel aufkaufte und dem Tag, an dem der Wechsel fällig wird. In Bankerkreisen nennt man diesen Abzug Diskont. Banken sind hauptsächlich an Wechsel interessiert, deren restliche Laufzeit nicht länger als maximal 90 Tage ist. Bei den Diskontgeschäften handelt es sich um kurzfristige Kredite. Nachdem die Bank einen Wechsel aufgekauft hat, ist sie die Inhaberin des Wechsels. Über die weitere Verwendung des Wechsels hat die Bank drei Optionen offen. Die Bank kann den erworbenen Wechsel so lange behalten, bis dieser fällig wird. Zum Fälligkeitsdatum legt die Bank den Wechsel dem Ausstellenden zur Einlösung vor. Ein besonderes Merkmal des Diskontkredites ist hier erkennbar: Zwar wurde der Kreditvertrag über den Wechsel zwischen der Bank und dem Wechselinhaber geschlossen, die Bank wird sich aber an den Aussteller des Wechsels wenden. Benötigt die Bank hingegen liquide Mittel, kann sie den Wechsel vor der Fälligkeit an eine andere Bank verkaufen. In der Fachsprache nennt man diesen Vorgang Rediskontierung. Handelt es sich bei dem Wechsel um einen Handelswechsel, der die so genannte Notenbankfähigkeit besitzt, kann dieser Wechsel bei der Bundesbank als Pfand hinterlegt werden. Für die Banken ist ein Diskontkredit eine sichere und rentable Geldanlage.


